Ernährung und Gastronomie

Folgende Berufe werden ausgebildet:

 

  • Koch2    Koch3    Koch4

 

 


 

 

Beikoch/Beiköchin 

(nach § 64 ff Berufsbildungsgesetz)

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Einsatzmöglichkeiten

Gastronomie, Kantinen, Kureinrichtungen

Betriebe der Lebensmittelverarbeitung

 

Dauer der Ausbildung

36 Monate

 

Voraussetzungen

Abschluss/Abgangszeugnis von Förderschulen / Sonderschulen /

Hauptschulen

 

Praktikum

6 Wochen in ausgewählten

Praktikumsbetrieben

 

Prüfende Stelle

Industrie- und Handelskammer (IHK)

 

Qualifizierungsmöglichkeiten

Weiterbildung zum Koch

 

Ausbildungsinhalte

Fachliche Grundbildung

  • Kennen lernen von Werkzeugen und Maschinen
  • Kennen lernen von Lebensmitteln
  • Sachgemäße Aufbewahrung und Lagerung von Lebensmitteln
  • Schälen, Putzen und Schneiden von Obst, Gemüse und Kartoffeln
  • Zerlegen und Vorbereiten von Schlachtfleisch
  • Ansetzen von Suppen und Grundsaucen
  • Herstellen und Anrichten von einfachen Fleischgerichten
  • Herstellen und Anrichten von Gemüsebeilagen und Sättigungsbeilagen aus Kartoffeln
  • Herstellen und Anrichten von Pudding und Kompott
  • Zubereitung und Formen von Beilagen

 

Fachspezifische Ausbildung

  • Kenntnisse zur Hygiene und zum Arbeitsschutz
  • Pflegen und Instandhaltung der Arbeitsgeräte
  • Bedienen der Küchentechnik
  • Verwerten von Abgängen zu Ragouts und Farcen
  • Ansetzen von Suppen und Saucen
  • Herstellen und Anrichten von Fleisch- und Fischgerichten, fleischlosen Gerichten und Eiergerichten sowie von Salaten
  • Herstellen und Formen von Beilagen

 

 


Fachkraft im Gastgewerbe

(nach § 4  Berufsbildungsgesetz)

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Einsatzmöglichkeiten

Gasthöfe, Pensionen, Restaurants, Hotels, Kurbetriebe, Ferienorte, Bahn, Schiffe im In- und Ausland

 

Dauer der Ausbildung

24 Monate

 

Voraussetzungen

Abschluss/Abgangszeugnis;

soziale Umgangsformen

 

Praktikum

in ausgewählten Praktikumsbetrieben der Territorien

 

Prüfende Stelle

Industrie- und Handelskammer (IHK)

 

Qualifizierungsmöglichkeiten

Verlängerung der Ausbildung zur/zum Hotelfachfrau/ -mann

Verlängerung der Ausbildung zur/zum Restaurantfachfrau / -mann

Teilnahme an Lehrgängen Kursen oder Seminaren 

 

Ausbildungsinhalte

Fachliche Grundbildung

  • Berufsbildung: der Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung
  • Bedeutung des Ausbildungsvertrages
  • Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Grundfunktionen des Betriebes wie Einkauf Produktion, Dienstleistung, Verkauf und Verwaltung
  • Arbeitsschutz und Unfallschutz
  • Hygiene Vorschriften der Personal und Betriebshygiene
  • Desinfektions– und Reinigungsmittel
  • Umweltschutz, mögliche Umweltbelastungen
  • Umweltschonende Energie– und Material-verwendung
  • Einsatz von Geräten Maschinen und Gebrauchsgütern
  • Wartung und Instandhaltung

 

Fachspezifische Ausbildung

  • Umgang mit Gästen
  • Empfang und Betreuung
  • Beratung und Verkauf
  • Produktionsbeschaffenheit und Verwendungsmöglichkeiten
  • Arbeitstechniken und Garverfahren
  • Zubereiten von einfachen Speisen unter Berücksichtigung der Ernährungslehre
  • Produktpräsentation
  • Aufguss- und Heißgetränke zubereiten
  • Getränke ausschenken
  • Speisen und Getränke servieren und ausgeben, Büroorganisation
  • arbeitsbezogene schriftliche Arbeiten
  • Schriftstücke registrieren und ablegen
  • Verschiedene Kassensysteme / Abrechnung
  • Lagerhaltung, überprüfen der Waren auf Gewicht und Mengen
  • Inventur
  • Reservierungen entgegennehmen
  • Werbung, verkaufsfördernde Maßnahmen
  • anlassbezogene Dekorationen
  • Gästeräume herrichten, reinigen und pflegen

 

Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt über die Abteilung REHA bei der Agentur für Arbeit Nordhausen oder über andere Reha-Träger der Unfall- und Rentenkassen